ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Voss GmbH & Co. KG Tinnumer Str. 11, 25980 Westerland
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechts-fähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.2 Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3 Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertrags-text von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht-lieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück-erstattet.
2.5 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden
berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probe-andrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
2.6 Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten sind unverbindlich.
2.7 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unter-breitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten.
3. Preise
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese sind in unserer jeweils
aktuellen Preisliste für Service-/und Dienstleistungen festgehalten.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab unserer Hauptvertriebsstelle. Liefer- und
Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen Vereinbarung.
3.4 Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung
gestellt. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
3.5 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung
4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferung, Krieg, u.s.w. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3 Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu
verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf
Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Unter-gangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Die vor-stehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten
nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat
(Verbrauchsgüterkauf). Bei einem Kauf auf Probe tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:
5.1.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Pfändung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.
5.1.2 Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand
vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder ander-weitig erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren
5.1.3 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Über-sendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.1.4 Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeit-punkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehende Forderung gegen den Kunden angerechnet. Wir geben nach Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten frei, soweit die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäfts-beziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.
Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur
Sicherung an Dritte übereignet werden.
5.2.1 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungs-verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
5.2.2 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
5.2.3 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Über-sendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.2.4 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der
Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
5.3 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigen-tum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
6.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle ein-facher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:
6.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall der Rücklastschrift vom Zahlungseinzug, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.
6.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
6.3.3 Wenn wir aus den Erfahrungen vorheriger Lieferung die Erfahrung gemacht haben, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nur verspätet oder nach Mahnung nachkommt, müssen wir eine Belieferung des Kunden einstellen oder dürfen keinen Vertrag mit ihm schließen. Der Insolvenzregressgesetz verlangt im Insolvenzfall andernfalls die Rückzahlung der Zahlungen des Kunden.
6.3.3 Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
6.3.4 Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen.
6.3.5 Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine
Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflicht-verletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
6.3.6 Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.4 Im Verzugsfall kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei uns bis zum Ablauf der Nach-frist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, bleiben wir zur Leistung berechtigt.
7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
7.1 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Material-kosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
7.2 Kostenvoranschlag: Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
7.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15% erhöhen.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate; für
gebrauchte Sachen 12 Monate. Bei allen anderen Geschäften: für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
8.1.3 Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs-anspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fest-stellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.1.4 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
8.1.5 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
8.1.6 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängel-beseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
8.2 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge
mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
8.2.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nach-erfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des
Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist uns nicht zumutbar.
8.2.2 Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungs-versuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
8.2.3 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist und seit der Auslieferung mehr als sechs Monate verstrichen sind.
8.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer,
elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerf-bar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
8.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitäts-kennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
8.7 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte
Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rüge-pflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
9 Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie
gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vor-genannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
10 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
10.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
10.2. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene
Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach
erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz verlangen.
10.3. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4. Liegt unser Pflichtverstoß nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
10.5. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzu-reichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sicher-gestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
11 Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche
Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechts-kräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
12 Datenschutz
Wir halten die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung ein. Unsere Hinweise zum Datenschutz sind in einer gesonderten Information zusammengefasst und HIER und auf Nachfrage im Geschäft einsehbar. Jeder Unternehmer erhält diese Hinweise auch mit seinem Kundenkonto-Eröffnungsantrag
13 Allgemeines
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
13.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche
Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftform-
erfordernisses bedarf der Schriftform.
13.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
13.4 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.